Wie bekannt, wurde der Bücherscheck für die dritten, vierten und fünften Klassen abgeschafft und das System der Leihbücher wie in der ersten und zweiten Klassenstufe eingeführt. Im heurigen Übergangsjahr gilt allerdings eine Sonderregelung:
▪ Alle Schüler/-innen der 3. bis 5. Klassen kaufen sich die Bücher selbst. Die Bücherlisten der jeweiligen Klassenstufe und Fachrichtung sind auf den Schulwebseiten abrufbar. Die Lehrpersonen informieren auch darüber, welche Bücher anzuschaffen sind.
▪ Für die Schüler/-innen der 3. Klassen gilt folgendes: Die Schule kauft den Schüler/-innen ihre Bücher bis zu einer Geldsumme von 180,- € ab. Dabei gehen diese Bücher ins Eigentum der Schule über. Es wird empfohlen, die Rechnungsbelege aufzuheben, denn bei neuen Büchern wird der volle Kaufpreis rückerstattet. Sollte es sich um gebrauchte Bücher handeln, werden je nach Zustand höchstens 50% des Buchpreises rückerstattet. Aus organisatorischen Gründen kann es sein, dass erst gegen Schulende die Bücher angenommen werden können.
▪ Für die Schüler/-innen der 4. und 5. Klassen gilt: Den Schüler/-innen werden jene Bücher abgekauft, welche im heurigen Schuljahr laut Bücherliste in dieser Klassenstufe neu eingeführt sind. Alle anderen Bücher, die in den unteren Klassenstufen bereits eingeführt sind, werden nicht angekauft. Die Schüler/-innen kamen dafür in den vergangenen Jahren in den Genuss des Bücherschecks.