Information für die Schüler/innen der 3., 4. und 5. Klassen
Folgende Bildungsguthaben können, nach Vorlage der entsprechenden Dokumentation innerhalb Mai beim Klassenvorstand, für das Schulguthaben angerechnet werden. Weitere Details sind im Schulprogramm nachzulesen (>> Webseite der Schule).
Hinweis: Schüler/innen, die einen Notendurchschnitt über ‚8’ erzielen, können die Unterlagen für die Anrechnung von Bildungsguthaben selbstverständlich auch einreichen – die Auswirkung auf das Schulguthaben ist allerdings nicht vorhanden, da in der entsprechenden Bandbreite von vorne herein jeweils die höchst mögliche Punktezahl zugewiesen wird.
ANRECHENBARE BEREICHE / TÄTIGKEITEN, für die es Punkte gibt:
Schulguthaben:
- Besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft
- Arbeitshaltung oder Schulbesuch
- Teilnahme an Zusatzangeboten
- Regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung)
Bildungsguthaben:
- Kurse (Sprachen, oder anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen
- Sportliche Leistungen
- Mitglied im Vorstand oder Inhaber/in einer aktiven Rolle des Vereins (KassierIn, GruppenleiterIn, TrainerIn, musikalische/r LeiterIn, … )
- Künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konsevatorium oder Ähnliches
- Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp
- Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe
- Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, FCE, PET oder KET internationale
- Zertifikate Englisch, ECDL-Computerführerschein (gilt auch rückwirkend)
- Regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helferin, freiwilliger Helfer bei Sozialdiensten