Das Sekretariat RG TFO bleibt in den Osterferien von Donnerstag, 9. April 2020 bis inklusiv Dienstag, 14. April 2020 geschlossen.
Wir wünschen ein gesegnetes Osterfest in guter Gesundheit!
Das Sekretariat RG TFO bleibt in den Osterferien von Donnerstag, 9. April 2020 bis inklusiv Dienstag, 14. April 2020 geschlossen.
Wir wünschen ein gesegnetes Osterfest in guter Gesundheit!
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
bezugnehmend auf die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 16/2020 vom 02.04.2020 informiere ich Sie darüber, dass die Schule weiterhin, und zwar bis zum 13.04.2020 geschlossen bleibt.
Bei dieser Gelegenheit teile ich Ihnen mit, dass der entfallene 2. Elternsprechtag nicht nachgeholt werden kann. Ich bitte Sie, sich regelmäßig über das digitale Register zu informieren und gegebenenfalls mit den Lehrkräften Kontakt aufzunehmen. Das Sekretariat der Schule unterstützt Sie gerne dabei. Telefonisch (0473/203151) können Sie uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichen, per Email (os-rg-tfo.meran@schule.suedtirol.it) jederzeit.
In der Anlage übermittle ich Ihnen ein Angebot der Pädagogischen Abteilung, deren Berater/-innen Schüler*innen und Familien über Telefon oder digitale Kanäle Unterstützung anbieten.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit und erholsame Osterfeiertage!
Direktor Dr. Alois Heinrich Weis
Liebe Schulgmeinschaft,
da in Zeiten der Corona-Krise alle Bibliotheken, somit auch unsere Schulbibliothek, bis auf weiteres geschlossen bleiben, möchten wir euch darauf hinweisen bzw. erinnern, dass ihr folgende Angebote der Landesbibliothek Teßmann kostenlos nutzen könnt (v.a. Schüler*innen und Lehrpersonen), s.a. Pressemitteilung vom 19. März 2020:
Schülerportal „Chiri“
Online-Bibliothek „Biblio24“
Im Folgenden gibt es das von unserer Bibliothekarin zusammengestellte Anleitungsblatt zum Herunterladen.
Was die Weltgesundheitsorganisation aktuell empfiehlt für alle jene, die zwischen Heim-Arbeit und Quarantäne zuhause ein Gleichgewicht finden möchten und dafür Anregungen brauchen. Sie stammen vom Regionalbüro für Europa der WHO. Nachzulesen entweder auf dem Word-Dokument oder direkt auf der Webseite.
Schulamtsleiterin Falkensteiner: „Die Teilnahme am Fernunterricht ist für die Schüler*innen verpflichtend.“
Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner betont in einem Rundschreiben vom 12. März, dass es vorrangiges Ziel bleiben muss, den Bildungserfolg der Schüler*innen zu gewährleisten. Es folgen im Rundschreiben einige wichtige Ausschnitte aus dem Schreiben: „Ziel des Fernunterrichts ist es nicht, die üblicherweise zu absolvierenden Lerninhalte vollinhaltlich abzudecken, sondern ein Mindestmaß an Bildungstätigkeit für alle Schüler*innen aufrecht zu erhalten und den Kontakt zwischen Schule und Familien nicht abreißen zu lassen.
Damit das Lernen auch in der Zeit des „Fernunterrichts“ gut weiterlaufen kann, soll die Zeit vorrangig zur Festigung von Kompetenzen und zur Wiederholung von Inhalten genutzt werden. Darüber hinaus können die Schüler*innen – immer angepasst an ihr Alter und ihre Möglichkeiten – sich im Rahmen von Selbststudium an neue Themen annähern und Inhalte selbstständig erarbeiten.”
“Es sollte jedoch die Möglichkeit geboten werden, diese Lernbereiche entweder nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs oder auch während des „Fernunterrichts“ auf digitalem Weg, im unmittelbaren Austausch mit der Lehrperson, zu vertiefen, so dass Rückfragen von Schüler*innen und Zusatzerläuterungen der Lehrpersonen möglich sind.
Grundsätzlich soll der Fernunterricht auf digitalem und telematischem Weg organisiert werden.”
“Die Teilnahme am „Fernunterricht“ ist für die Schüler*innen verpflichtend. Nicht zuletzt, weil diese Tage ja auch für die Gültigkeit des Schuljahres als geleistet gelten. Um das Ausmaß, Umfang und Anforderungsgrad der Arbeiten, die den Schüler*innen übermittelt werden, angemessen zu gestalten, ist eine Koordinierung der Tätigkeiten durch eine Lehrperson des Klassenrats (z.B. Klassenvorstand) nötig. Eine Überhäufung der Schüler*innen mit reinen Aufgabenpaketen ist auf jeden Fall zu vermeiden.”
“Arbeiten, die in dieser Zeit von den Schüler*innen an die Lehrpersonen übermittelt werden, können auch bewertet werden. Wichtig ist, die mit der Aufgabenstellung bzw. dem Lernpaket verbundenen Bewertungskriterien transparent zu machen.”
Soweit das Rundschreiben der Schulamtsleiterin.
Von Seiten der Schulverwaltung und des Schulamtes gibt es neue Anweisungen zum Fernunterricht. Direktor Alois Weis schreibt an die Schulgemeinschaft, es sei unerlässlich, dass wir unseren Schüler*innen weiterhin und verstärkt innovative Lehrangebote wie Fernunterricht anbieten. Und weiter „Achten Sie jedoch bitte darauf, dass wir unsere Schüler*innen fordern, aber nicht überfordern, sprechen Sie sich dazu in Ihrem Klassenrat ab.“ Es sollen dabei geeignete Wege gefunden werden, die Schüler*innen auch auf Distanz zu bewerten. Im digitalen Register wurde dazu eine neue Option „Fernunterricht“ geschaffen.
Damit die Schüler*innen nicht überlastet werden, ersucht der Direktor, Termine und Arbeiten mit den Klassensprechern abzusprechen. Diese erhalten eine wichtige Koordinierungsrolle.
Für das Einsammeln von Schüler/-innen-Arbeiten stehen an unserer Schule zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung: