Schulamtsleiterin Falkensteiner: „Die Teilnahme am Fernunterricht ist für die Schüler*innen verpflichtend.“
Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner betont in einem Rundschreiben vom 12. März, dass es vorrangiges Ziel bleiben muss, den Bildungserfolg der Schüler*innen zu gewährleisten. Es folgen im Rundschreiben einige wichtige Ausschnitte aus dem Schreiben: „Ziel des Fernunterrichts ist es nicht, die üblicherweise zu absolvierenden Lerninhalte vollinhaltlich abzudecken, sondern ein Mindestmaß an Bildungstätigkeit für alle Schüler*innen aufrecht zu erhalten und den Kontakt zwischen Schule und Familien nicht abreißen zu lassen.
Damit das Lernen auch in der Zeit des „Fernunterrichts“ gut weiterlaufen kann, soll die Zeit vorrangig zur Festigung von Kompetenzen und zur Wiederholung von Inhalten genutzt werden. Darüber hinaus können die Schüler*innen – immer angepasst an ihr Alter und ihre Möglichkeiten – sich im Rahmen von Selbststudium an neue Themen annähern und Inhalte selbstständig erarbeiten.”
“Es sollte jedoch die Möglichkeit geboten werden, diese Lernbereiche entweder nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs oder auch während des „Fernunterrichts“ auf digitalem Weg, im unmittelbaren Austausch mit der Lehrperson, zu vertiefen, so dass Rückfragen von Schüler*innen und Zusatzerläuterungen der Lehrpersonen möglich sind.
Grundsätzlich soll der Fernunterricht auf digitalem und telematischem Weg organisiert werden.”
“Die Teilnahme am „Fernunterricht“ ist für die Schüler*innen verpflichtend. Nicht zuletzt, weil diese Tage ja auch für die Gültigkeit des Schuljahres als geleistet gelten. Um das Ausmaß, Umfang und Anforderungsgrad der Arbeiten, die den Schüler*innen übermittelt werden, angemessen zu gestalten, ist eine Koordinierung der Tätigkeiten durch eine Lehrperson des Klassenrats (z.B. Klassenvorstand) nötig. Eine Überhäufung der Schüler*innen mit reinen Aufgabenpaketen ist auf jeden Fall zu vermeiden.”
“Arbeiten, die in dieser Zeit von den Schüler*innen an die Lehrpersonen übermittelt werden, können auch bewertet werden. Wichtig ist, die mit der Aufgabenstellung bzw. dem Lernpaket verbundenen Bewertungskriterien transparent zu machen.”
Soweit das Rundschreiben der Schulamtsleiterin.
Von Seiten der Schulverwaltung und des Schulamtes gibt es neue Anweisungen zum Fernunterricht. Direktor Alois Weis schreibt an die Schulgemeinschaft, es sei unerlässlich, dass wir unseren Schüler*innen weiterhin und verstärkt innovative Lehrangebote wie Fernunterricht anbieten. Und weiter „Achten Sie jedoch bitte darauf, dass wir unsere Schüler*innen fordern, aber nicht überfordern, sprechen Sie sich dazu in Ihrem Klassenrat ab.“ Es sollen dabei geeignete Wege gefunden werden, die Schüler*innen auch auf Distanz zu bewerten. Im digitalen Register wurde dazu eine neue Option „Fernunterricht“ geschaffen.
Damit die Schüler*innen nicht überlastet werden, ersucht der Direktor, Termine und Arbeiten mit den Klassensprechern abzusprechen. Diese erhalten eine wichtige Koordinierungsrolle.
Für das Einsammeln von Schüler/-innen-Arbeiten stehen an unserer Schule zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Hausaufgabe über das Register (Video dazu)
- Abgabe per Email auf die persönliche Schuladresse (Nachteil: unübersichtlich)
- Verwendung von Google Classroom (nur wenn schon in der Klasse bekannt)
- Verwendung des LMS-Systems Justlearnit (Moodle) (nur wenn schon in der Klasse bekannt)
- Mündliche Prüfungen/Präsentationen über eine Videokonferenz wie etwa GoogleMeet (nochmal das Video von Prof. Gianluigi Di Gennaro in ital. Sprache: Google Meet bzw. neu: Video zu Google Meet von Alex Trojer) – bitte mit den Schüler*innen im Voraus die Termine absprechen.
- Alternative Ideen könnten genutzt werden, z.B. könnte Padlet eine Idee des Einsammelns von Projektarbeiten in Kunst, Fotos zum Arbeitsauftrag in Bewegung und Sport oder v.a.m. dienen. Ein kurzes Video dazu: Video #4 aus dieser Playliste
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