Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen und Schüler

Auch heuer wieder können bedürftige Schülerinnen und Schüler beim Direktor der Schule um eine finanzielle Beihilfe bzw. um Erlass der Schülerbeiträge ansuchen.

Der Schulrat – Realgymnasiums und Technologische Fachoberschule Meran – hat ab dem Haushaltsjahr 2007 einen Sonderfonds für bedürftige Schülerinnen/Schüler eingerichtet. Der Sonderfonds wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Haushaltsvoranschlages festgelegt. Für das Haushaltsjahr 2012 wurde der Betrag in Höhe von 2.000,00 € bereitgestellt.

Der Sonderfonds steht den bedürftigen Schülerinnen/Schüler zur Verfügung und sieht vor:
– eine finanzielle Beihilfe bei schulbegleitenden Tätigkeiten (max. 150,00 € für Schülerinnen/Schüler der ersten und zweiten Klassen und max. 350,00 € für Schülerinnen/Schüler der 3., 4. und 5. Klassen);
– den Erlass des schulinternen Schülerbeitrages in Höhe von 36,00 € (1. bis 5. Klassen);

Die Gesuche um Gewährung des Fonds müssen innerhalb 30. November und 30. März eines jeden Jahres schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden. Eine Kommission bestehend aus dem Direktor, dem Direktorstellvertreter, der Schulsekretärin, einer Vertreterin/eines Vertreters der Eltern und einer Vertreterin/eines Vertreters der Schülerinnen/Schüler im Schulrat wird die Gesuche überprüfen und die Zuteilung vornehmen. Die Verrechnung erfolgt mittels Banküberweisung.

Kriterien für die Zuweisung:
– Einkommensgrenzen laut geltendem Rundschreiben des Unterrichtsministeriums Nr. 07 – Prot. Nr. 241 – vom 19. Jänner 2012 – wie folgt:
Fam.-Mitglieder      Einkommensgrenzen 2011
1                           5.096,00 €
2                           8.452,00 €
3                         10.864,00 €
4                         12.974,00 €
5                         15.083,00 €
6                         17.095,00 €
7 und mehr         19.102,00 €
– Soziale Härtefälle (Vollwaise, Todesfälle, schwere Erkrankungen und Invalidität, Pflegefälle, Arbeitslosigkeit und Arbeitsausfälle, schwierige Familiensituation)

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