Für die Vergabe von Lehraufträgen für den Unterricht gelten folgende Kriterien:
- Unterrichtserfahrung an der Schule mit positiver Bewertung;
- Wahrung der Kontinuität des Unterrichts;
- Bewährung der Lehrperson im Unterricht und Erfüllung der Dienstpflichten;
- Unterrichtserfahrung an einer anderen Oberschule mit positiver Bewertung;
- Besitz des gültigen oder eines gleichwertigen Studientitels für die betreffende oder für eine andere, verwandte Wettbewerbsklasse;
- Studien, Ausbildungen, Fortbildungen und Berufserfahrungen, welche sich auf den zu unterrichtenden Fachbereich beziehen.
Die Vergabe erfolgt an jene/n Bewerber/in, welche/r die oben genannten Kriterien insgesamt am besten erfüllt. Die Entscheidung darüber trifft der zuständige Direktor aufgrund der vorliegenden Unterlagen (Bewerbung, Curriculum, Zeugnisse usw.), evtl. persönlich gemachter Erfahrungen sowie aufgrund eines ausführlichen Vorstellungsgespräches.
(Information aus der Direktion)
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