Information für die Schüler/innen der 3., 4. und 5. Klassen
Folgende Bildungsguthaben können, nach Vorlage der entsprechenden Dokumentation innerhalb Mai beim Klassenvorstand, für das Schulguthaben angerechnet werden. Weitere Details sind im Schulprogramm nachzulesen (s. Webseite der Schule).
Hinweis: Schüler/innen, die einen Notendurchschnitt über ‚8’ erzielen, können die Unterlagen für die Anrechnung von Bildungsguthaben selbstverständlich auch einreichen – die Auswirkung auf das Schulguthaben ist allerdings nicht vorhanden, da in der entsprechenden Bandbreite von vorne herein jeweils die höchst mögliche Punktezahl zugewiesen wird.
Anrechenbare Bereich & Tätigkeiten, für die es Punkte gibt:
Schulguthaben:
- Besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft
- Arbeitshaltung oder Schulbesuch
- Teilnahme an Zusatzangeboten
- regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule
- wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung)
Bildungsguthaben:
- Kurse (Sprachen oder anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen
- Sportliche Leistungen
- Mitglied im Vorstand oder Inhaber/in einer aktiven Rolle des Vereins (KassierIn, GruppenleiterIn, TrainerIn, musikalische/r LeiterIn, … )
- Künstl. Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konsevatorium oder Ähnliches
- Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp
- Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe
- Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, FCE, PET oder KET internationale
- Zertifikate Englisch, ECDL-Computerführerschein (gilt auch rückwirkend)
- Regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helferin, freiwilliger Helfer bei
Sozialdiensten
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